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AntragsbindefristB
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Einstellung des VerfahrensF
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KostenfestsetzungM
MahnverfahrenS
Selbstbeteiligung
Der Versicherer hat sämtliche Vollstreckungskosten für drei Anträge auf Vollstreckung oder Vollstreckungsabwehr je Vollstreckungstitel zu tragen. Dies beinhalte u.a. die Gerichtsvollzieher-Kosten. Der Gerichtsvollzieher kann aufgrund von vollstreckbaren Titeln bei Schuldnern pfänden und damit Gegenstände beschlagnahmen, versteigern oder anderweitig verwerten. Wie in allen anderen Rechtsschutzfällen zahlt der Versicherer auch bei Gerichtsvollzieher-Kosten bis maximal zur Höchstgrenze der vereinbarten Versicherungssumme.