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AntragsbindefristB
BeamteD
DeckungsklageE
Einstellung des VerfahrensF
FahrerfluchtG
GerichtskostenK
KostenfestsetzungM
MahnverfahrenS
Selbstbeteiligung
Die Gerichtskosten werden im Rahmen der Rechtsschutzversicherung in der Regel vollständig übernommen. Sie setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen. Die Gebühren orientieren sich an der Höhe des Streitwertes, während die Auslagen die Entschädigung von geladenen Zeugen, Kosten für Polizeieinsatz, Dolmetscher etc. beinhalten.
Die Rechtsschutzversicherung deckt hingegen keine Gerichtskosten ab, die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren anfallen und eine Buße bzw. Geldstrafe nach sich ziehen. Somit ist eine zu zahlende Buße, die die Einstellung des Verfahrens erreichen soll, ebenfalls nicht im Rechtsschutz inbegriffen.