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FahrerfluchtG
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KostenfestsetzungM
MahnverfahrenS
Selbstbeteiligung
Der Firmen-Rechtsschutz bietet Unternehmen und Selbstständigen die Möglichkeit der Versicherung und umfasst folgende Bereiche:
Schadensersatz-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Sozialgerichts-Rechtsschutz
freie Anwaltswahl
Der Firmen-Rechtsschutz gilt nur für die im Versicherungsschein angegebene Tätigkeit, so dass diese nach Möglichkeit genau formuliert werden sollte.
Besteht das Unternehmen aus mehreren Betrieben, welche einer räumlichen Trennung unterliegen, muss das Unternehmen diese eigenständig versichern. Der Firmen-Rechtschutz erstreckt sich auf den europäischen Raum und desweiteren auf alle Staaten, die an das Mittelmeer grenzen.
Nicht versichert in dem Firmen-Rechtsschutz sind Rechtsstreitigkeiten, deren Ansprüche über andere Teilbereiche der Rechtsschutzversicherung abgegolten werden, wie z.B. Familien-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz etc.
Zusätzlich kommt es zu folgenden Risikoausschlüssen bzgl. des Firmen-Rechtsschutz:
Fälle, die durch Vorsatz verursacht worden sind
Enteignungsverfahren
Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers
Patent- und Urheberechtsverfahren
Zahlung von Bußgeldern oder Geldstrafen aus einem verlorenen Gerichtsprozess