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AntragsbindefristB
BeamteD
DeckungsklageE
Einstellung des VerfahrensF
FahrerfluchtG
GerichtskostenK
KostenfestsetzungM
MahnverfahrenS
Selbstbeteiligung
Bei dem Familien-Rechtsschutz sind zusätzlich zum Versicherungsnehmer noch folgende Personen mitversichert:
- der Ehegatte
- die minderjährigen Kinder
- die volljährigen, unverheirateten Kinder bis zur Vollendung des 25.Lewbensjahres, wenn diese sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder auf die Aufnahme warten.
Abgedeckt werden in dem Familien-Rechtsschutz der private und der berufliche Bereich. Dieser umfasst folgende Leistungsbereiche:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz