Rechtsschutz - Begriffe:  Familien-Rechtsschutz


Familien-Rechtsschutz


Bei dem Familien-Rechtsschutz sind zusätzlich zum Versicherungsnehmer noch folgende Personen mitversichert:

- der Ehegatte

- die minderjährigen Kinder

- die volljährigen, unverheirateten Kinder bis zur Vollendung des 25.Lewbensjahres, wenn diese sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder auf die Aufnahme warten.

Abgedeckt werden in dem Familien-Rechtsschutz der private und der berufliche Bereich. Dieser umfasst folgende Leistungsbereiche:

- Schadensersatz-Rechtsschutz

- Arbeits-Rechtsschutz

- Straf-Rechtsschutz

- Sozialgerichts-Rechtsschutz

- Beratungs-Rechtsschutz

- Steuer-Rechtsschutz