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Selbstbeteiligung
Fahrlässigkeit bedeutet die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht zu lassen. Dabei setzt Fahrlässigkeit Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit voraus. Bei Strafprozessen, die den Vorwurf einer fahrlässigen Straftat zum Inhalt haben, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung. Wird jedoch der Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat erhoben, besteht der Versicherungsschutz nicht. Kann eine Straftat sowohl auf Fahrlässigkeit als auch auf Vorsatz beruhen, entsteht ein nachträglicher Rechtsschutz, wenn kein Vorsatz festgestellt werden sollte.