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Selbstbeteiligung
Bei einer Fahrerflucht handelt es sich um eine verkehrsrechtliche Straftat, bei der sich eine Person von einem Unfallort entfernt, obwohl sie zu der Verursachung des Unfalls mit beigetragen hat. Es kann sich bei dem Unfall sowohl um Sach- als auch Personenschäden handeln.
Der Unfallverursacher ist dazu verpflichtet eine angemessene Wartezeit am Unfallort zu verweilen, bis die Formalien geklärt werden konnten. Trifft der Inhaber eines beschädigten Fahrzeugs nicht in dieser Zeit ein, ist der Unfall umgehend der nächsten Polizeidienststelle mitzuteilen, um sich nicht dem Tatbestand der Fahrerflucht schuldig zu machen.
Für die Rechtsschutz-Versicherung ist bzgl. der Kostenübernahme relevant, ob ein Tatbestand oder eine Straftat vorsätzlich begangen worden ist. Bei einer Fahrerflucht liegt in der Regel ein vorsätzlicher Tatbestand vor. Wird dies durch ein Gerichtsurteil bestätigt, übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung nicht die Kosten des Verfahrens oder fordert diese ggf. vom Versicherten zurück.