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Selbstbeteiligung
Der Fahrer-Rechtsschutz bietet allen Personen, welche kein eigenes Fahrzeug besitzen und auch keines auf sich zugelassen haben, Versicherungsschutz. Angewendet werden kann die Fahrer-Rechtsschutz auf alle beruflich oder privat geliehenen oder angemieteten Fahrzeuge, ob fürs Wasser, Land oder Luft. Durch den Fahrer-Rechtsschutz werden folgende Bereiche abgedeckt:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Zusätzlich ist noch zu beachten, dass Unternehmen und Behörden einen Fahrer-Rechtsschutz für alle Kraftfahrer des Unternehmens abschließen können. Die Versicherung kommt zum Tragen, wenn versicherungsrelevante Fälle in Ausübung der Fahrertätigkeit für das Unternehmen entstehen.