Rechtsschutz - Begriffe:  Fahrer-Rechtsschutz


Erfolgsaussichten


Der Fahrer-Rechtsschutz bietet allen Personen, welche kein eigenes Fahrzeug besitzen und auch keines auf sich zugelassen haben, Versicherungsschutz. Angewendet werden kann die Fahrer-Rechtsschutz auf alle beruflich oder privat geliehenen oder angemieteten Fahrzeuge, ob fürs Wasser, Land oder Luft. Durch den Fahrer-Rechtsschutz werden folgende Bereiche abgedeckt:

- Schadensersatz-Rechtsschutz

- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

- Strafrechtsschutz

- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Zusätzlich ist noch zu beachten, dass Unternehmen und Behörden einen Fahrer-Rechtsschutz für alle Kraftfahrer des Unternehmens abschließen können. Die Versicherung kommt zum Tragen, wenn versicherungsrelevante Fälle in Ausübung der Fahrertätigkeit für das Unternehmen entstehen.