Rechtsschutz - Begriffe:  Ersatzfahrzeug


Ersatzfahrzeug


Das Ersatzfahrzeug (auch Folgefahrzeug genannt) ist das Fahrzeug, das bei Wegfall des versicherten Fahrzeugs an dessen Stelle tritt. Es spielt hinsichtlich der Bezeichnung als Ersatzfahrzeug keine Rolle, wann dieses angeschafft wird. Der Wegfall des Fahrzeugs und die Anschaffung des Ersatzfahrzeugs muss der Versicherung innerhalb von 2 Monaten mitgeteilt werden. Unterbleibt dies, kann der Rechtsschutz durch die Versicherung abgelehnt werden.

Ein Versicherungsschutz besteht in einem solchen Fall nur, wenn die Unterlassung der Mitteilung nicht auf ein Verschulden des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist. Wird das Ersatzfahrzeug bereits vor der Veräußerung des versicherten Fahrzeugs erworben, ist dieses bis zur Veräußerung, höchstens jedoch für einen Monat, ohne zusätzliche Prämie mitversichert.