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Selbstbeteiligung
Nachdem der Versicherte der Rechtsschutzversicherung detailierte Angaben über den zu behandelnden Sachverhalt gemacht hat, prüft diese, ob bei einer Klage für den Fall hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Ist dies nicht der Fall, kann der Rechtsschutz durch die Versicherung abgelehnt werden.
Die Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten ist dem Versicherten schriftlich und unter Angabe von Gründen innerhalb von zwei bis drei Wochen mitzuteilen. Wird dies von Seiten der Rechtsschutzversicherung versäumt, kann eine Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht eintreten. Dem Versicherten steht es nach einer Ablehnung durch die Versicherung frei, eine Deckungsklage gegen die Versicherung zu einzureichen.