Rechtsschutz - Begriffe:  Entzug der Fahrerlaubnis


Entzug der Fahrerlaubnis


Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt, wenn der Fahrer sich aus unterschiedlichsten Gründen als nicht geeignet erweist ein Kfz zu führen. Die Rechtsschutzversicherung kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

- Entzug der Fahrerlaubnis das Strafgericht wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsvorschriften (Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes)

- Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde aufgrund mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften (Verwaltungs-Rechtsschutz-Versicherung in Verkehrssachen)

- Auf Grund körperlicher, geistiger oder charakterlicher Mängel, z.B. Nachtblindheit, Epilepsie oder Rauschgiftsucht (Verwaltungs-Rechtsschutz-Versicherung in Verkehrssachen)

Ist ein medizinisches Gutachten erforderlich werden die Kosten übernommen, wenn das Gutachten durch die Verwaltungsbehörde angefordert wird. Bei einem ungerechtfertigten Entzug der Fahrerlaubnis hilft die Verkehrs-Schadenersatz-Rechtschutz.