Rechtsschutz - Begriffe:  Enteignung


Enteignung


Bei der Enteignung handelt es sich um eine zielgerichtete Entziehung konkreter Eigentumspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben. Die Enteignung ist demnach ein staatlicher Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger und kann nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen.

Durch die Rechtschutzversicherung wird grundsätzlich kein Rechtsschutz in Enteignungs-Fällen gewährt. Auch wenn oftmals gegen die Höhe der Entschädigung, denn eine Entschädigung muss immer gezahlt werden, geklagt wird, kann die Rechtsschutzversicherung in einem solchen Fall nicht in Anspruch genommen werden.