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Begriffe A-Z
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AntragsbindefristB
BeamteD
DeckungsklageE
Einstellung des VerfahrensF
FahrerfluchtG
GerichtskostenK
KostenfestsetzungM
MahnverfahrenS
Selbstbeteiligung
Die einstweilige Verfügung stellt einen vorläufigen Rechtsschutz dar. Aufgrund dieser vorläufigen gerichtlichen Maßnahme kann ein Rechtsanspruch gesichert werden, dessen Verwirklichung vereitelt oder erschwert werden kann, wenn Klärung über den normalen Prozessweg zu erreichen versucht wird.
Die einstweilige Verfügung bedarf ein Verfügungsanspruchs: Jeder Anspruch, der nicht auf Geld gerichtet ist oder in eine Geldforderung übergehen kann und eines Verfügungsgrundes: Eine Entscheidung muss im Eilverfahren herbeigeführt werden, weil sonst eine Rechtsvereitelung eintreten kann oder eine drohende Gewalt verhindert werden muss.