Rechtsschutz - Begriffe:  Einstellung des Verfahrens


Einstellung des Verfahrens


Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren können jederzeit zu einer Einstellung des Verfahrens führen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. In diesem Fall kommt es zu keinem Urteil, so dass nicht ersichtlich ist, wer die Gerichtskosten zu tragen hat. Bei einer Einstellung des Verfahrens übernimmt daher in der Regel die Staatskasse die Kosten.

Das Gericht hat jedoch in dieser Hinsicht einen großen Ermessensspielraum, so dass die Kosten auch auf die Parteien verteilt werden können und auch der Versicherungsnehmer mit Kosten belastet wird. In einem solchen Fall übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn ein Versicherungsschutz vorliegt. Zu einem Ausschluss des Versicherungsschutzes kann es kommen, wenn das Vergehen rein vorsätzlich geschehen ist.