Rechtsschutz - Begriffe:  Doppelversicherung


Doppelversicherung


Bei der Doppelversicherung ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Mehrfach-Versicherung handelt, die das gleiche Risiko abdeckt oder es nur eine Erhöhung der Versicherungssummen bedeutet. Bei der Rechtsschutzversicherung kann es sich grundsätzlich nur um eine Doppelversicherung handeln, welche das gleiche Risiko abdeckt. Beispiele für Doppelversicherungen sind u.a.:

- ein Versicherungsnehmer, der eine Rechtsschutzversicherung als Nichtselbstständiger Arbeitnehmer abgeschlossen hat und zusätzlich noch eine Fahrer-Rechtsschutzversicherung erhält

- Zusammenfallen von Rechtsschutz-Verträgen durch Heirat oder Ausdehnung des Rechtsschutzes auf nichteheliche Lebenspartner. Da bei einer Doppelversicherung der Versicherungsnehmer bei der Rechtsschutzversicherung keinen doppelten Versicherungsanspruch im Schadensfall hat, wird eine Versicherung aufgekündigt. Nach einer von den Versicherungen für die Versicherten getroffenen Vereinbarung hat der ältere Versicherungsvertrag Vorrang vor dem Jüngeren, so dass letzterer ab Beginn der Versicherungsperiode aufgehoben wird, in der die Doppelversicherung beantragt wird. Bei einer Heirat kann es hierbei zu einer Ausnahmeregelung kommen, wenn der jüngere Vertrag des einen Ehepartners einen umfassenderen Versicherungsschutz beinhaltet. In diesem Fall kann auch der ältere Rechtsschutz-Vertrag gekündigt werden.