Rechtsschutz - Begriffe:  Disziplinar-Rechtschutz


Disziplinar-Rechtschutz


Der Disziplinar-Rechtsschutz wird benötigt, wenn in einen Disziplinarverfahren geprüft werden muss, ob ein mögliches Dienstvergehen vorliegt. Dem Disziplinar-Rechtsschutz unterliegen Berufsgruppen, wie Beamte, Richter, Notare oder Bundeswehrangehörige.

Ein typisches Dienstvergehen, welches einem Angehörigen der zuvor aufgezählten Berufsgruppe vorgeworfen werden kann, ist die Verletzung der Schweigepflicht. In einem solchen Fall wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet, der die Inanspruchnahme der Disziplinar-Rechtsschutz notwendig machen kann.