Rechtsschutz - Ratgeber:  Kostenübernahme Rechtsschutz


Diese Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen


Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche Leistungen Ihre Versicherung übernimmt und für welche Kosten sie aufkommt. Dies kann natürlich von Tarif zu Tarif und von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein und sollte daher im Einzelfall geklärt werden. Allerdings gibt es ein paar grundlegende Kosten, die die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen.

Hierzu zählen zum Beispiel die Rechtsanwaltskosten Ihres Anwalts sowie die Kosten des Anwalts Ihres Gegners, wenn Sie den Prozess verlieren sollten. Falls ein sogenannter Korrespondenzanwalt benötigt wird, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung auch diese Kosten. Des Weiteren übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Zeugen, Sachverständige und Gutachter. Allerdings müssen diese explizit vom Gericht bestellt worden sein. Auch die Kosten und Auslagen für einen Gerichtsvollzieher werden vom Rechtsschutz übernommen.

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel ebenso Kosten von Verwaltungsbehörden, Reisekosten, falls Sie zur Umgehung von Rechtsnachteilen zu  einem ausländischen Gericht bestellt werden, sowie die Übersetzungskosten im Ausland. Bei einer Inhaftierung zahlt die Rechtsschutzversicherung zudem eine durch ein zinsloses Darlehen finanzierte Kaution. Die Höhe des Darlehens wird im Vorfeld im Versicherungsvertrag festgelegt. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt außerdem anfallende Gerichtskosten und die Kosten für Schiedsverfahren. Dagegen fallen vorbeugende Rechtsberatungen sowie Geldstrafen und -bußen nicht in den Leistungsumfang Ihrer Versicherung.

Zu beachten ist, dass die Kosten für einen Rechtsstreit nur bis zur vereinbarten Deckungssumme von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Jegliche Kosten, die darüberhinaus anfallen, müssen selber getragen werden. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung ist, dass Ihnen kein schuldhaftes Handeln zugrunde gelegt werden kann.