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Wenn ein Schadensfall tatsächlich eintritt, muss zunächst geklärt werden, ob die Rechtsschutzversicherung die Leistungen wirklich übernehmen muss. Setzen Sie sich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung direkt in Verbindung bzw. nutzen Sie die Schadenshotline Ihrer Versicherung. Die Rechtsschutzversicherung überprüft daraufhin, ob die Versicherungsprämie ordnungsgemäß gezahlt wurde, ob die Wartezeit erfüllt wurde, bzw. eine besteht, die genauen Bedingungen und Leistungen Ihrer Versicherungspolice und ähnliches. Anschließend erfahren Sie, ob der Versicherer für den Schadensfall aufkommen muss oder nicht.
Sollte die Rechtsschutzversicherung wirklich für den Schadensfall aufkommen müssen, können Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung setzen oder lassen sich von Ihrer Versicherung an einen kompetenten Anwalt weiterleiten. Nehmen Sie zum Gespräch mit dem Rechtsanwalt grundsätzlich Ihre Rechtsschutzversicherungspolice mit. Im Gespräch mit Ihrem Anwalt wird der Sachverhalt genau geklärt. Daraufhin kontaktiert dieser Ihre Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung hat nun die Aufgabe der Prüfung des Schadensfalls und ob sich eine Erfolgsaussicht ausmachen lässt. Ist dies der Fall, wird von der Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage erteilt.
Der Versicherte hat im Schadensfall die Pflicht den Rechtsanwalt sowie die Versicherungsgesellschaft über den Sachverhalt wahrheitsgemäß aufzuklären und alle Details des Schadensfalls zu erwähnen. Sind Beweismittel vorhanden, müssen diese angegeben sowie alle relevanten Unterlagen ausgehändigt werden. Des Weiteren muss die Versicherungsgesellschaft über den Stand des Rechtsstreits unterrichtet werden.
Jegliche Kosten, die die Summe des Schadensfalls erhöhen, müssen vermieden werden. Sollte ein Versicherer die Kosten für den Schadensfall nicht übernehmen wollen, können Sie gerichtlich überprüfen lassen, ob die Ablehnung korrekt ist. Dies macht allerdings nur Sinn, wenn Sie den Leistungsausschluss für ungerechtfertigt halten.