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Selbstbeteiligung
In der Rechtsschutzversicherung werden Bußgeldverfahren im Rahmen des Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz abgedeckt. Ein Bußgeldverfahren kann eingeleitet werden, wenn die Geldbußen mindestens 35 Euro betragen. Liegen sie darunter, wird in der Regel ein Verwarnungsgeld erlassen.
Ein Großteil der Bußgeldverfahren basiert auf Verkehrsdelikten, wie z.B. Rotlicht, Gurtpflicht, Geschwindigkeitsübertretung, aber auch die Schulpflicht, Lärmverordnung oder umweltrechtliche Vorschriften können Bußgeldverfahren nach sich ziehen und eine Inanspruchnahme der Rechtsschutz-Versicherung erforderlich machen. Zu beachten ist jedoch, dass Verfahren zu Halte- und Parkverstößen nicht von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.