Rechtsschutz - Begriffe:  Berufung


Berufung


Bei der Berufung wird das Urteil eines Gerichts der ersten Instanz durch ein höheres Gericht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft. Teilweise kommt die Rechtsschutzversicherung für die Kosten der Berufung auf, jedoch ist dies unter den einzelnen Anbietern von Rechtsschutzversicherungen verschieden. Grundvoraussetzung für die Übernahme des Kostenrisikos in einer Berufung ist die Möglichkeit einer Erfolgsaussicht.