Rechtsschutz - Begriffe:  Beamte


Beamte


Die Rechtsschutzversicherung umfasst auch die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse von Beamten einschließlich derer dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüche. Für Beamte gibt es in der Rechtsschutzversicherung günstige Tarife, welche von Richtern, Angestellten und Arbeitern von Behörden und überstaatlichen sowie zwischenstaatlichen Einrichtungen in Anspruch genommen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit mindestens 50% der normalen Arbeitszeit beansprucht und eine Entlohnung gezahlt wird.

Desweitern werden Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Angehörige des Bundesgrenzschutz, Pensionäre und Rentner, die vor Eintritt in den Ruhestand den Sondertarif in Anspruch nehmen konnten sowie versorgungsberichtigte Witwen des genannten Personenkreises dem Bereich für günstige Tarife in der Rechtsschutzversicherung hinzugerechnet und damit den Beamten gleichgestellt.