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AntragsbindefristB
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DeckungsklageE
Einstellung des VerfahrensF
FahrerfluchtG
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KostenfestsetzungM
MahnverfahrenS
Selbstbeteiligung
Durch die Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung werden die rechtlichen Interessen in Arbeitsverhältnissen wahrgenommen. Die Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung kann jeder Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbstständige abschließen, um die Kosten für einen Rechtsstreit nicht selber tragen zu müssen. Auch die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse von Beamten, einschließlich der dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüche, werden durch die Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung mit eingeschlossen.
Abgedeckt werden Kosten für Lohn und Gehalt, Urlaub, Arbeitszeugnisse, Arbeitsschutz, Arbeitszeitfragen, Kündigungs- fristen etc. Wichtig und ein Argument für den Abschluss einer Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung ist, dass in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren die Kosten in der ersten Instanz immer von der jeweiligen Partei selber getragen werden müssen. Es spielt keine Rolle zu welchen Gunsten entschieden wird.