Rechtsschutz - Begriffe:  Arbeitnehmer


Arbeitnehmer


Eine Rechtsschutzversicherung kann für einen Arbeitnehmer im Rahmen von Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber von großer Bedeutung sein. Vor den Arbeitsgerichten besteht die besondere Regelung, dass in der ersten Instanz beide Parteien ihre jeweiligen Kosten selber zu tragen haben. Es spielt keine Rolle zu welchen Gunsten die Entscheidung getroffen worden ist. Die anfallenden Kosten können im Streitfall für den Arbeitnehmer erheblich sein, da nicht nur Gerichtskosten anfallen, sondern auch Rechtsanwaltskosten, Zeugengelder, Sachverständigengebühre etc. Die Arbeitgeber wissen ebenfalls um diesen Umstand und können dies unter Umständen als Druckmittel einsetzen.

Die gesamten Kosten werden von der jeweiligen Rechtsschutzversicherung übernommen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, die in der Regel bei ca. 100.000 Euro liegt. Zu beachten ist für den Arbeitnehmer, dass Leistungen von Seiten der Rechtschutzversicherung nicht sofort in Anspruch genommen werden können, sondern zunächst eine Wartezeit, in der Regel etwa 3 Monate, vergangen sein muss. Es wird von der Rechtsschutzversicherung demnach kein Verfahren für den Arbeitnehmer übernommen, das bei Vertragsabschluss schon Bestand bzw. sich angedeutet hatte.