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ZinsanpassungRatenkredite - Häufig gestellte Fragen
Ein Kreditnehmer muss volljährig sein und ein geregeltes Arbeitsverhältnis mit regelmäßigem Einkommen vorweisen können. In der Regel wird erwartet, dass der Kreditnehmer seit einigen Monaten in diesem Arbeitsverhältnis steht, und dass mit den Einnahmen neben den allgemeinen monatlichen Ausgaben noch die Raten getilgt werden können. In fast allen Fällen darf der Kreditnehmer keine negativen SCHUFA-Einträge aufweisen.
Der Kreditnehmer wird vor der Kreditvergabe immer einer Bonitätsprüfung unterzogen. Hierbei werden die persönlichen, fachlichen und wirtschaftlichen Qualifikationen des Kreditnehmers bewertet. Die Anforderungen an eine Kreditvergabe sind seit 2007 durch die Richtlinien von Basel II geregelt. Die Kreditinstitute müssen sich an diese Richtlinien halten.