Begriffe A-Z

A

Ablösung
Abschreibung
Abzahlungsdarlehen
AfA
Amortisation
Annuität
Annuitätendarlehen
Anschaffungsdarlehen
Arbeitgeberdarlehen
Aufwendungsdarlehen
Avalkredit

Ã

Ãœberziehungskredit

B

Bagatellkredit
Ballonfinanzierung
Barkredit
Baufinanzierung
Bürgschaft
Beamtendarlehen
Blankokredit
Bonitätsprüfung

D

Darlehen
Darlehensantrag
Darlehensnennbetrag
Darlehensnominalbetrag
Disagio

E

Effektivzins
Eigenkapital
Endfälliger Kredit

F

Finanzierung
Fremdkapital

H

Hausfinanzierung
Hausfrauenkredit
Hypothekendarlehen

I

Immobilienfinanzierung

K

Kleinkredit
Kontokorrentkredit
Kreditnebenkosten
Kreditrechner
Kreditverlängerung
Kreditversicherung
Kreditwürdigkeit

L

Leasing
Leasinggeber
Leasingnehmer
Leasingraten
Lieferantenkredit
Lombardkredit

M

Mietbürgschaft
Mietkauf
Mitschuldner

N

Nettodarlehensbetrag
Nominalbetrag
Nominalzins
Notarielle Beurkundung

O

Objektkredit
Organkredit

P

Personalkredit
Pfandbrief
Pfändung
Privatdarlehen
Privatkredit

R

Ratenkredit
Rückzahlung
Realkredit
Rechtsfähigkeit
Referenzzinssatz
Refinanzierung
Rembourskredit
Renovierungskredit
Restschuld

S

Sachkredit
Schlussrate
Schlussratenfinanzierung
Schuldübernahme
Schuldinstrumente
Schuldzinsenabzug
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sofortkredit
Sondertilgung
Studentenkredit

T

Tilgung
Tilgungsaussetzung
Tilgungsfreijahre
Tilgungshypothek
Tilgungsplan
Tilgungsstreckung
Tilgungsverrechnung
Treuhandauszahlung

V

Valutierung
Variabler Zinssatz
Verdienstbescheinigung
Verkehrswert
Vermögensberater
Versicherungsdarlehen
Verzugszinsen
Vorausdarlehen

W

Wechselkredit
Wertgutachten

Z

Zinsanpassung
Zinsbindung
Zinsfestschreibung
Zinsgutschrift
Zinssatz
Zusatzsicherheiten

Ratenkredite - Häufig gestellte Fragen


Was ist die SCHUFA?


Die SCHUFA ist ein Unternehmen, welches relevante Informationen für eine Kreditvergabe vergibt. Die SCHUFA besitzt in etwa 433 Millionen Datensätze von 65 Millionen Bürgern. Das bedeutet, dass ca. dreiviertel aller deutschen Bürger in der SCHUFA verzeichnet sind. Nur ca. sieben Prozent der Personen weisen dabei eine negative SCHUFA-Auskunft vor. Der Sinn der SCHUFA ist Kreditgeber, also die Vertragspartner der SCHUFA, vor Kreditausfällen zu bewahren und die Verbraucher vor zu hohen Schulden.

Die SCHUFA unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz. Laut dem „SCHUFA-Urteil“ von 1985 dürfen Daten von Kunden der Vertragspartner nur mit deren Einverständnis an die SCHUFA übermittelt werden. In der SCHUFA werden Daten wie Name, Geburtsdatum, aktuelle und alte Adressen, sowie Informationen über die Abwicklung von Geschäftsbeziehungen gespeichert. Nichtvertragsgemäßes Verhalten werden dabei Negativmerkmale und vertragsgemäßes Verhalten Positivmerkmale genannt. Auch die Eröffnung eines Girokontos, die Aufnahme eines Kredits (mit Angabe der Kreditsumme und der Laufzeit), der Abschluss eines Telefonvertrags sowie Kundenkonten bei Versandhäusern werden zum Beispiel als Informationen in der SCHUFA gespeichert. Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und eine Privatinsolvenz werden ebenso vermerkt. Einige Informationen über die Kunden ermittelt die SCHUFA selbst, beispielsweise aus Verzeichnissen über Schuldner bei den Amtsgerichten.

Die SCHUFA-Auskunft enthält einen Score-Wert. Dieser Wert ist eine Prozentzahl die angibt wie wahrscheinlich der Kredit zurück bezahlt wird.

Wenn Geschäfte wie Kredite, nichtvertragsgemäße Geschäfte, Forderungen mit Titel und Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte positiv erledigt wurden, werden die Daten dafür in der SCHUFA nach drei Jahren gelöscht. Bei Forderungen von unter 1.000 € erfolgt die Löschung bereits nach einem Monat. Bei unter 18-jährigen sofort nach Zahlung.

Die Vertragspartner der SCHUFA sind in A-, B- und F-Vertragspartner unterteilt.

A-Vertragspartner: Kreditinstitute, Kreditkartenfirmen und Leasingunternehmen

B-Vertragspartner: Unternehmen die Leistungen gegen Kredit verkaufen

F-Vertragspartner: Inkassounternehmen

Die SCHUFA bietet Ihren Vertragspartnern auch ein Programm zur Feststellung des Alters eines Käufers an. Das verhindert, dass Jugendliche aus dem Internet Waren bestellen können, die erst ab einer bestimmten Altersgrenze zugelassen sind.
Jeder Bürger hat ein Recht auf eine Eigenauskunft seiner SCHUFA. Diese SCHUFA-Auskunft muss bei der SCHUFA direkt angefordert werden.