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Zinsanpassung
Verzugszinsen sind zusätzliche Zinsen, die erhoben werden, wenn ein Schuldner nach einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung diese nicht begleicht. Verzugszinsen müssen nicht unbedingt mittels Mahnung eingefordert werden.
Bei bestimmten Leistungen, die nach einem festgesetzten Zeitmuster verlaufen, können auch ohne eine Zahlungserinnerung zusätzliche Gebühren erhoben werden.
Genaue Bedingungen und Maßnahmen der Verzugszinsen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dabei unterscheidet man Geschäfte mit oder ohne Verbraucherbeteiligung. Die Verzugszinsen bei Geschäften mit Verbraucherbeteiligung liegen bei 5 Prozent plus Basiszins, während der Zinssatz bei solchen ohne Verbraucherbeteiligung 8 Prozent plus Basiszins ausmacht.
Der Basiszinssatz wird gesetzlich geregelt und kann jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres geändert werden.