Begriffe A-Z

A

Ablösung
Abschreibung
Abzahlungsdarlehen
AfA
Amortisation
Annuität
Annuitätendarlehen
Anschaffungsdarlehen
Arbeitgeberdarlehen
Aufwendungsdarlehen
Avalkredit

Ã

Ãœberziehungskredit

B

Bagatellkredit
Ballonfinanzierung
Barkredit
Baufinanzierung
Bürgschaft
Beamtendarlehen
Blankokredit
Bonitätsprüfung

D

Darlehen
Darlehensantrag
Darlehensnennbetrag
Darlehensnominalbetrag
Disagio

E

Effektivzins
Eigenkapital
Endfälliger Kredit

F

Finanzierung
Fremdkapital

H

Hausfinanzierung
Hausfrauenkredit
Hypothekendarlehen

I

Immobilienfinanzierung

K

Kleinkredit
Kontokorrentkredit
Kreditnebenkosten
Kreditrechner
Kreditverlängerung
Kreditversicherung
Kreditwürdigkeit

L

Leasing
Leasinggeber
Leasingnehmer
Leasingraten
Lieferantenkredit
Lombardkredit

M

Mietbürgschaft
Mietkauf
Mitschuldner

N

Nettodarlehensbetrag
Nominalbetrag
Nominalzins
Notarielle Beurkundung

O

Objektkredit
Organkredit

P

Personalkredit
Pfandbrief
Pfändung
Privatdarlehen
Privatkredit

R

Ratenkredit
Rückzahlung
Realkredit
Rechtsfähigkeit
Referenzzinssatz
Refinanzierung
Rembourskredit
Renovierungskredit
Restschuld

S

Sachkredit
Schlussrate
Schlussratenfinanzierung
Schuldübernahme
Schuldinstrumente
Schuldzinsenabzug
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sofortkredit
Sondertilgung
Studentenkredit

T

Tilgung
Tilgungsaussetzung
Tilgungsfreijahre
Tilgungshypothek
Tilgungsplan
Tilgungsstreckung
Tilgungsverrechnung
Treuhandauszahlung

V

Valutierung
Variabler Zinssatz
Verdienstbescheinigung
Verkehrswert
Vermögensberater
Versicherungsdarlehen
Verzugszinsen
Vorausdarlehen

W

Wechselkredit
Wertgutachten

Z

Zinsanpassung
Zinsbindung
Zinsfestschreibung
Zinsgutschrift
Zinssatz
Zusatzsicherheiten

Ratenkredite - Begriffe:  Versicherungsdarlehen


Versicherungsdarlehen


Ein Versicherungsdarlehen wird nicht von einer Bank, sondern von einem Versicherungsunternehmen vergeben. Hierfür muss entweder bereits eine Kapitallebensversicherung bestehen oder neu abgeschlossen werden.
Auf der einen Seite besteht also ein Darlehen, welches der Immobilienfinanzierung dient und auf der anderen Seite eine Lebensversicherung, die regelmäßige Beiträge abverlangt und in der sich Kapital anhäuft.

Bei einem Versicherungsdarlehen erfolgt keine Tilgung. Lediglich die laufende Zinszahlung wird getätigt. Mit der Auszahlung aus der Kapitallebensversicherung wird dann später das Darlehen getilgt. Jedoch macht das Versicherungsdarlehen lediglich zwischen 40 und 60 Prozent des Beleihungswertes einer Immobilie aus.  

Aufgrund verschiedener Steueränderungen ist ein Versicherungsdarlehen nicht mehr ganz so attraktiv, wie es einmal war. Des Weiteren wurde die garantierte Verzinsung dieser Form der Kapitalanlage in den letzten Jahren stufenweise herabgesetzt. Durch diese Reduktion haben sich auch die Überschüsse des Versicherungsdarlehens geschmälert.