Begriffe A-Z

A

Ablösung
Abschreibung
Abzahlungsdarlehen
AfA
Amortisation
Annuität
Annuitätendarlehen
Anschaffungsdarlehen
Arbeitgeberdarlehen
Aufwendungsdarlehen
Avalkredit

Ã

Ãœberziehungskredit

B

Bagatellkredit
Ballonfinanzierung
Barkredit
Baufinanzierung
Bürgschaft
Beamtendarlehen
Blankokredit
Bonitätsprüfung

D

Darlehen
Darlehensantrag
Darlehensnennbetrag
Darlehensnominalbetrag
Disagio

E

Effektivzins
Eigenkapital
Endfälliger Kredit

F

Finanzierung
Fremdkapital

H

Hausfinanzierung
Hausfrauenkredit
Hypothekendarlehen

I

Immobilienfinanzierung

K

Kleinkredit
Kontokorrentkredit
Kreditnebenkosten
Kreditrechner
Kreditverlängerung
Kreditversicherung
Kreditwürdigkeit

L

Leasing
Leasinggeber
Leasingnehmer
Leasingraten
Lieferantenkredit
Lombardkredit

M

Mietbürgschaft
Mietkauf
Mitschuldner

N

Nettodarlehensbetrag
Nominalbetrag
Nominalzins
Notarielle Beurkundung

O

Objektkredit
Organkredit

P

Personalkredit
Pfandbrief
Pfändung
Privatdarlehen
Privatkredit

R

Ratenkredit
Rückzahlung
Realkredit
Rechtsfähigkeit
Referenzzinssatz
Refinanzierung
Rembourskredit
Renovierungskredit
Restschuld

S

Sachkredit
Schlussrate
Schlussratenfinanzierung
Schuldübernahme
Schuldinstrumente
Schuldzinsenabzug
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sofortkredit
Sondertilgung
Studentenkredit

T

Tilgung
Tilgungsaussetzung
Tilgungsfreijahre
Tilgungshypothek
Tilgungsplan
Tilgungsstreckung
Tilgungsverrechnung
Treuhandauszahlung

V

Valutierung
Variabler Zinssatz
Verdienstbescheinigung
Verkehrswert
Vermögensberater
Versicherungsdarlehen
Verzugszinsen
Vorausdarlehen

W

Wechselkredit
Wertgutachten

Z

Zinsanpassung
Zinsbindung
Zinsfestschreibung
Zinsgutschrift
Zinssatz
Zusatzsicherheiten

Ratenkredite - Begriffe:  Tilgungsfreijahre


Tilgungsfreijahre


Wenn sich die Darlehensrückzahlung für den Kreditnehmer als schwierig erweist, kann er mit dem Kreditgeber Tilgungsfreijahre vereinbaren. Über welchen Zeitraum tilgungsfreie Jahre genutzt werden können, muss individuell vereinbart werden.

Der Kreditnehmer wird durch die Tilgungsfreijahre finanziell entlastet und kann sich in dieser Zeit einem größeren Projekt widmen. In der Regel gewähren die Banken Tilgungsfreijahre, da sonst gerade im Bereich der Baufinanzierung größere Vorhaben nicht umsetzbar wären.

Der Kreditnehmer muss während der tilgungsfreien Jahre nur den Zinsanteil zahlen, der Tilgungsanteil fällt entsprechend weg. Mit der Nutzung von Tilgungsfreijahren beginnt die eigentliche Tilgung erst viel später zu einem festgelegten Termin.

Durch die Verkleinerung der Raten in den tilgungsfreien Jahren erhält der Kreditnehmer eine finanzielle Entlastung und ist somit geldlich flexibler.