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Zinsanpassung
Eine Tilgungsaussetzung ist gerade in der Baufinanzierung üblich. Bei der Tilgungsaussetzung zahlt der Kreditnehmer lediglich den Zinsanteil, während der Tilgungsanteil für einen vereinbarten Zeitraum wegfällt.
Der eigentliche Tilgungszeitraum beginnt dann erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Kreditrückzahlung kann dann auch später mittels Lebensversicherung oder Bausparvertrag erfolgen. Eine Tilgungsaussetzung kann mit dem Kreditinstitut gerade bei finanziellen Engpässen vereinbart werden.
Eine Tilgungsaussetzung kann sogar Steuervorteile mit sich bringen. Bei der Eigenheimvermietung können die Darlehenszinsen zum Beispiel steuerlich geltend gemacht werden. Sogar die Guthabenzinsen können teilweise von der Steuer befreit werden. Von diesem Punkt aus betrachtet ist die Tilgungsaussetzung sogar von Vorteil.