informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
A
AblösungÃ
ÜberziehungskreditB
BagatellkreditD
DarlehenE
EffektivzinsF
FinanzierungH
HausfinanzierungI
ImmobilienfinanzierungK
KleinkreditL
LeasingM
MietbürgschaftN
NettodarlehensbetragO
ObjektkreditP
PersonalkreditR
RatenkreditS
SachkreditT
TilgungV
ValutierungW
WechselkreditZ
Zinsanpassung
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine von zahlreichen Bürgschaftsvarianten. Sie sichert einen Kreditgeber ab, indem dieser bei Nicht-Leistung des Schuldners in der Rückzahlungsphase Ansprüche durchbringen kann.
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft wird im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag zwischen Kreditgeber und dem Bürgen abgeschlossen wird. Sie verliert bei vollständiger Tilgung des Kredites ihre Gültigkeit.
Die selbstschuldnerische Bürgschaft muss zwischen dem Bürgen, dem Darlehensgeber und dem Kreditnehmer schriftlich fixiert werden. In dem Vertrag müssen die Rechte und Pflichten und die Namen aller Beteiligten stehen. Bei einer Bürgschaft zwischen Kaufleuten kann unter bestimmten Bedingungen auf eine schriftliche Fixierung des Bürgschaftsvertrages verzichtet werden.
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft muss der Bürge im Falle eines Nichtnachkommens der Pflichten seitens des Kreditnehmers anfallende Zahlungen übernehmen. In diesem Fall bedeutet „selbstschuldnerisch“, dass der Bürge kein Recht auf Vorausklage besitzt und somit die Schuld des Kreditnehmers in jedem Fall begleichen muss.