Begriffe A-Z

A

Ablösung
Abschreibung
Abzahlungsdarlehen
AfA
Amortisation
Annuität
Annuitätendarlehen
Anschaffungsdarlehen
Arbeitgeberdarlehen
Aufwendungsdarlehen
Avalkredit

Ã

Überziehungskredit

B

Bagatellkredit
Ballonfinanzierung
Barkredit
Baufinanzierung
Bürgschaft
Beamtendarlehen
Blankokredit
Bonitätsprüfung

D

Darlehen
Darlehensantrag
Darlehensnennbetrag
Darlehensnominalbetrag
Disagio

E

Effektivzins
Eigenkapital
Endfälliger Kredit

F

Finanzierung
Fremdkapital

H

Hausfinanzierung
Hausfrauenkredit
Hypothekendarlehen

I

Immobilienfinanzierung

K

Kleinkredit
Kontokorrentkredit
Kreditnebenkosten
Kreditrechner
Kreditverlängerung
Kreditversicherung
Kreditwürdigkeit

L

Leasing
Leasinggeber
Leasingnehmer
Leasingraten
Lieferantenkredit
Lombardkredit

M

Mietbürgschaft
Mietkauf
Mitschuldner

N

Nettodarlehensbetrag
Nominalbetrag
Nominalzins
Notarielle Beurkundung

O

Objektkredit
Organkredit

P

Personalkredit
Pfandbrief
Pfändung
Privatdarlehen
Privatkredit

R

Ratenkredit
Rückzahlung
Realkredit
Rechtsfähigkeit
Referenzzinssatz
Refinanzierung
Rembourskredit
Renovierungskredit
Restschuld

S

Sachkredit
Schlussrate
Schlussratenfinanzierung
Schuldübernahme
Schuldinstrumente
Schuldzinsenabzug
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sofortkredit
Sondertilgung
Studentenkredit

T

Tilgung
Tilgungsaussetzung
Tilgungsfreijahre
Tilgungshypothek
Tilgungsplan
Tilgungsstreckung
Tilgungsverrechnung
Treuhandauszahlung

V

Valutierung
Variabler Zinssatz
Verdienstbescheinigung
Verkehrswert
Vermögensberater
Versicherungsdarlehen
Verzugszinsen
Vorausdarlehen

W

Wechselkredit
Wertgutachten

Z

Zinsanpassung
Zinsbindung
Zinsfestschreibung
Zinsgutschrift
Zinssatz
Zusatzsicherheiten

Ratenkredite - Begriffe:  Selbstschuldnerische Bürgschaft


Selbstschuldnerische Bürgschaft


Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine von zahlreichen Bürgschaftsvarianten. Sie sichert einen Kreditgeber ab, indem dieser bei Nicht-Leistung des Schuldners in der Rückzahlungsphase Ansprüche durchbringen kann.

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft wird im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag zwischen Kreditgeber und dem Bürgen abgeschlossen wird. Sie verliert bei vollständiger Tilgung des Kredites ihre Gültigkeit.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft muss zwischen dem Bürgen, dem Darlehensgeber und dem Kreditnehmer schriftlich fixiert werden. In dem Vertrag müssen die Rechte und Pflichten und die Namen aller Beteiligten stehen. Bei einer Bürgschaft zwischen Kaufleuten kann unter bestimmten Bedingungen auf eine schriftliche Fixierung des Bürgschaftsvertrages verzichtet werden.

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft muss der Bürge im Falle eines Nichtnachkommens der Pflichten seitens des Kreditnehmers anfallende Zahlungen übernehmen. In diesem Fall bedeutet „selbstschuldnerisch“, dass der Bürge kein Recht auf Vorausklage besitzt und somit die Schuld des Kreditnehmers in jedem Fall begleichen muss.