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Zinsanpassung
Als Schuldzinsenabzug bezeichnet man den Abzug von Kreditzinsen vom Unternehmensgewinn oder Einkommen in der Steuererklärung.
Für Unternehmen gelten Zinszahlungen aus laufenden Krediten als Finanzierungsmittel zur Unterstützung der Wirtschaftsleistung. Gerade wenn es sich um größere Projekte handelt, können Unternehmen die Finanzierung nicht ausschließlich über das Eigenkapital tätigen.
Der Schuldzinsenabzug wird dementsprechend den Kosten gleichgestellt. Der Schuldzinsenabzug bei einer privaten Person kommt gerade im Bereich der Verpachtung oder Vermietung von Immobilien zum Tragen. Die Schuldzinsen gelten dann als Werbungskosten und verringern dadurch den steuerlichen Abzug.