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Von einer Schuldübernahme spricht man, wenn der bisherige Kreditnehmer von einer anderen Person abgelöst wird. Dazu muss es eine Einigung sowie eine Zustimmung von allen Vertragsbeteiligten geben.
Der bisherige Darlehensnehmer wird durch die Schuldübernahme aus dem Vertrag entlassen, während der neue die Pflichten und Bedingungen des bereits bestehenden Vertrages übernimmt. Für die Schuldübernahme muss ein neuer notariell beglaubigter Vertrag aufgesetzt werden.
In der Regel ist die Übernahme einer Schuld jederzeit möglich, solange der neue Kreditnehmer eine vergleichbare oder sogar bessere Bonität vorweisen kann. Bei schlechterer Bonität hat der Kreditgeber die Möglichkeit der Ablehnung des neuen Schuldners.
Eine Schuldübernahme ist im Immobilienbereich zum Beispiel genau dann sinnvoll, wenn jemand ein Haus kauft und dann die Schuld des Verkäufers übernimmt.