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Ein Sachkredit wird auch häufig als Realkredit bezeichnet.
Bei einem Sachkredit wird der Kredit durch Sicherheiten, anhand von Vermögenswerten, abgesichert. Gegensätzlich zum Sachkredit ist der Personalkredit, der nur aufgrund der Bonität einer Person vergeben wird, also keine Sicherheiten voraussetzt. Ein Sachkredit ist in der Regel zu besseren Konditionen als ein Personalkredit zu bekommen, da das Risiko eines Kreditausfalls für das Kreditinstitut deutlich geringer ist.
Der Gläubiger ist während der Laufzeit des Kredits Eigentümer des Vermögenswerts. Dieser Vorgang wird auch Sicherungsübereignung genannt. Bei einem Baukredit ist die Sicherheit die Grundschuld der Immobilie oder eine Hypothek auf diese. Bei einer Grundschuld wird eine Eintragung in das Grundbuch vorgenommen, bei einer Hypothek nicht. Die Eintragung in das Grundbuch kann nach Rückzahlung des Sachkredits entweder gelöscht werden, oder aber auch bestehen bleiben und für weitere Kredite genutzt werden.
Ein Sachkredit kann auch eine Pfändung sein, bei der bewegliche Vermögensgegenstände verpfändet werden. Der Pfandwert liegt bei ca. 30-50 Prozent des Wertes, der vom Pfandleiher geschätzt wird. In der Regel bleiben dem Kreditnehmer zwei bis vier Monate um den Vermögensgegenstand gegen den Pfandwert sowie einen Aufpreis wieder zurückzukaufen, oder aber auch die Laufzeit des Sachkredits durch Zinszahlungen zu verlängern.
Beim Ausbleiben von Zahlungen geht das Eigentum des Vermögensgegenstands an den Gläubiger über.