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Zinsanpassung
Die Rückzahlung eines Kredits bedeutet die Summe, die ein Kreditnehmer an den Kreditgeber zurückzahlen muss. Die Konditionen über die Rückzahlung werden in einem Kreditvertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber vereinbart. Hierzu gehören die Höhe der Raten, die Laufzeit des Kredits sowie die Terminierung der Zahlungen.
Bei einem Ratenkredit erfolgt die Rückzahlung während einer bestimmten Laufzeit zu fest vereinbarten, meist monatlichen, gleichbleibenden Raten. Die Kreditraten bestehen aus Zinsanteil und Tilgungsanteil. Der Tilgungsanteil dient der Rückzahlung der Kreditsumme, der Zinsanteil kommt für die anfallenden Zinsen auf.
Kredite haben oft eine längere Laufzeit. Während dieser Laufzeit kann sich die Lebenssituation der Kreditnehmer ändern, zum Beispiel könnte eine Arbeitslosigkeit eintreten, so dass eventuell vereinbarte Kreditraten nicht gezahlt werden können. Für diesen Fall kann es sinnvoll sein eine Restschuldversicherung abzuschließen. Die Restschuldversicherung wird im Gespräch über die Rückzahlung von fast jedem Kreditinstitut angeboten.
Sollte die Rückzahlung vom Kreditnehmer nicht geleistet werden, kann das Kreditinstitut das Mahnverfahren einleiten. Das Kreditinstitut kann den Kredit kündigen, wenn der Kreditnehmer mit drei Raten oder mindestens 5 Prozent der Kreditsumme in Verzug ist. Die Rückzahlung des Kredits ist dann sofort zu leisten. Ein negativer Eintrag in die SCHUFA erfolgt. Das Kreditinstitut hat nun auch das Recht eventuell für den Kredit gestellte Sicherheiten einzufordern.