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Ein Renovierungskredit ist eine Kreditart, bei dem der Kreditzweck die Werterhaltung einer Immobilie ist.
Dabei ist die Immobilie in der Regel Eigentum des Kreditnehmers. Der Renovierungskredit ist eine Art Baukredit und darf nicht zweckentfremdet werden. Durch die Bindung an den Kreditzweck, ist der Renovierungskredit häufig günstiger als ein Ratenkredit.
Eine Renovierung kann eine sehr kostspielige Angelegenheit sein, aber sie ist sehr wichtig für die Werterhaltung der Immobile. Von vielen Immobilienbesitzern ist eine Renovierung nur über die Aufnahme eines Renovierungskredits zu finanzieren. Auch bei der Errichtung von Energiesparmaßnahmen, wie zum Beispiel der Einbau von Dämmsystemen oder energiesparenden Fenstern, bei Immobilien, kann ein Renovierungskredit beantragt werden.
Bei Einsetzung des Kredits zur Energieeinsparung, wird der Kredit bereits während der Tilgungsphase gegenfinanziert, da die Einsparung von Energie und damit Geld, sofort nach dem Einbau beginnt. Gerade auch bei energiesparenden Umbauten kann in vielen Fällen eine staatliche Förderung beantragt werden, die den Umbau bezuschusst. Der Zuschuss ist in der Regel Kreditunabhängig. Die Bewilligung eines Renovierungskredits hängt in erster Linie von der Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers ab.
Die Konditionen für einen Renovierungskredit variieren bei den unterschiedlichen Kreditinstituten sehr. Ein Vergleich der Angebote von den Kreditinstituten sollte unbedingt vorgenommen werden.