Begriffe A-Z

A

Ablösung
Abschreibung
Abzahlungsdarlehen
AfA
Amortisation
Annuität
Annuitätendarlehen
Anschaffungsdarlehen
Arbeitgeberdarlehen
Aufwendungsdarlehen
Avalkredit

Ã

Ãœberziehungskredit

B

Bagatellkredit
Ballonfinanzierung
Barkredit
Baufinanzierung
Bürgschaft
Beamtendarlehen
Blankokredit
Bonitätsprüfung

D

Darlehen
Darlehensantrag
Darlehensnennbetrag
Darlehensnominalbetrag
Disagio

E

Effektivzins
Eigenkapital
Endfälliger Kredit

F

Finanzierung
Fremdkapital

H

Hausfinanzierung
Hausfrauenkredit
Hypothekendarlehen

I

Immobilienfinanzierung

K

Kleinkredit
Kontokorrentkredit
Kreditnebenkosten
Kreditrechner
Kreditverlängerung
Kreditversicherung
Kreditwürdigkeit

L

Leasing
Leasinggeber
Leasingnehmer
Leasingraten
Lieferantenkredit
Lombardkredit

M

Mietbürgschaft
Mietkauf
Mitschuldner

N

Nettodarlehensbetrag
Nominalbetrag
Nominalzins
Notarielle Beurkundung

O

Objektkredit
Organkredit

P

Personalkredit
Pfandbrief
Pfändung
Privatdarlehen
Privatkredit

R

Ratenkredit
Rückzahlung
Realkredit
Rechtsfähigkeit
Referenzzinssatz
Refinanzierung
Rembourskredit
Renovierungskredit
Restschuld

S

Sachkredit
Schlussrate
Schlussratenfinanzierung
Schuldübernahme
Schuldinstrumente
Schuldzinsenabzug
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sofortkredit
Sondertilgung
Studentenkredit

T

Tilgung
Tilgungsaussetzung
Tilgungsfreijahre
Tilgungshypothek
Tilgungsplan
Tilgungsstreckung
Tilgungsverrechnung
Treuhandauszahlung

V

Valutierung
Variabler Zinssatz
Verdienstbescheinigung
Verkehrswert
Vermögensberater
Versicherungsdarlehen
Verzugszinsen
Vorausdarlehen

W

Wechselkredit
Wertgutachten

Z

Zinsanpassung
Zinsbindung
Zinsfestschreibung
Zinsgutschrift
Zinssatz
Zusatzsicherheiten

Ratenkredite - Begriffe:  Rembourskredit


Rembourskredit


Ein Rembourskredit ist ein Kredit, der bei Außenhandelsgeschäften genutzt wird. Der Rembourskredit ist eine kurzfristige Finanzierungsform.

Ein Kreditinstitut vergibt ein Akzept, das zusichert, dass gegen Vorlage entsprechender Dokumente, zum Beispiel des Verlade- und des Versicherungsscheins, der vereinbarte Kaufpreis gezahlt wird.

Vor Aufnahme des Rembourskredits müssen der Exporteur und der Importeur einen Vertrag über das Geschäft schließen. Das Kreditinstitut des Importeurs vergibt einen Rembourskredit, der den Exporteur absichert, sein Geld zu erhalten. Das Kreditinstitut vom Importeur eröffnet nun bei einem Kreditinstitut im Land des Exporteurs ein Dokumentenakkreditiv. Ein Rembourskredit hat in der Regel eine Laufzeit von ca. 90 Tagen. Er gibt dem Exporteur die Sicherheit Waren ohne großes Risiko ins Ausland zu exportieren.

Ein Rembourskredit wird in der Regel nur an sehr solvente Kunden mit bester Bonität vergeben.