informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
A
AblösungÜ
ÜberziehungskreditB
BagatellkreditD
DarlehenE
EffektivzinsF
FinanzierungH
HausfinanzierungI
ImmobilienfinanzierungK
KleinkreditL
LeasingM
MietbürgschaftN
NettodarlehensbetragO
ObjektkreditP
PersonalkreditR
RatenkreditS
SachkreditT
TilgungV
ValutierungW
WechselkreditZ
Zinsanpassung
Rechtsfähigkeit bedeutet die Eigenschaft selbstständigen Tragens von Rechten und Pflichten durch juristische und natürliche Personen. Personengesellschaften erlangen keine eigene Rechtsfähigkeit.
Allerdings wird durch das Handelsgesetz festgelegt, dass Personengesellschaften eine beschränkte Rechtsfähigkeit besitzen. Eine natürliche Person erlangt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und verliert sie mit dem Tod.
Die Rechtsfähigkeit ist nicht von der Geschäftsfähigkeit einer Person abhängig, so dass auch zum Beispiel ein Säugling bereits Vermögen und Ansprüche, beispielsweise durch ein Erbe, besitzen kann.
Bei einer juristischen Person beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Handelsregister. Durch das Erlangen der Rechtsfähigkeit können natürliche sowie juristische Personen gegen andere klagen und aber auch verklagt werden.