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Ein Privatdarlehen ist ein Darlehen, welches unter Privatpersonen vergeben wird.
Somit ist kein Kreditinstitut involviert, sondern eine Privatperson vergibt an eine andere Privatperson ein Darlehen. Der Kreditgeber bei einem Privatdarlehen ist in den meisten Fällen eine bekannte und nahestehende Person des Kreditnehmers, zu dem ein Vertrauensverhältnis besteht. Wie bei allen anderen Darlehen bei Kreditinstituten, besteht auch bei einem Privatdarlehen für den Kreditgeber das Risiko, dass der Kreditnehmer das Privatdarlehen nicht zurückzahlt. Deshalb sollte auch bei einem Privatdarlehen ein Darlehensvertrag geschlossen werden, in dem unter anderem die Raten zur Tilgung des Darlehens und die Laufzeit sowie eventuelle Zinszahlungen vereinbart werden. Der Vertrag für ein Privatdarlehen sollte juristisch gut formuliert sein, um im Falle von Streitigkeiten genau erkennen zu können, auf was sich Kreditnehmer und Kreditgeber geeinigt haben.
Ein Privatdarlehen wird häufig von Personen aufgenommen die aufgrund von schlechter Bonität, zum Beispiel durch einen negativen SCHUFA-Eintrag, kein Darlehen von einem Kreditinstitut bekommen. Auch sind die Kreditbedingungen, wie Zinszahlungen und Tilgungsraten, bei einem Privatdarlehen in der Regel weitaus geringer. Doch auch ein privater Kreditgeber sollte darauf achten, dass der Kreditnehmer ausreichend verdient, um die Kreditsumme des Privatdarlehens zurückzahlen zu können.
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