Begriffe A-Z

A

Ablösung
Abschreibung
Abzahlungsdarlehen
AfA
Amortisation
Annuität
Annuitätendarlehen
Anschaffungsdarlehen
Arbeitgeberdarlehen
Aufwendungsdarlehen
Avalkredit

Ã

Überziehungskredit

B

Bagatellkredit
Ballonfinanzierung
Barkredit
Baufinanzierung
Bürgschaft
Beamtendarlehen
Blankokredit
Bonitätsprüfung

D

Darlehen
Darlehensantrag
Darlehensnennbetrag
Darlehensnominalbetrag
Disagio

E

Effektivzins
Eigenkapital
Endfälliger Kredit

F

Finanzierung
Fremdkapital

H

Hausfinanzierung
Hausfrauenkredit
Hypothekendarlehen

I

Immobilienfinanzierung

K

Kleinkredit
Kontokorrentkredit
Kreditnebenkosten
Kreditrechner
Kreditverlängerung
Kreditversicherung
Kreditwürdigkeit

L

Leasing
Leasinggeber
Leasingnehmer
Leasingraten
Lieferantenkredit
Lombardkredit

M

Mietbürgschaft
Mietkauf
Mitschuldner

N

Nettodarlehensbetrag
Nominalbetrag
Nominalzins
Notarielle Beurkundung

O

Objektkredit
Organkredit

P

Personalkredit
Pfandbrief
Pfändung
Privatdarlehen
Privatkredit

R

Ratenkredit
Rückzahlung
Realkredit
Rechtsfähigkeit
Referenzzinssatz
Refinanzierung
Rembourskredit
Renovierungskredit
Restschuld

S

Sachkredit
Schlussrate
Schlussratenfinanzierung
Schuldübernahme
Schuldinstrumente
Schuldzinsenabzug
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sofortkredit
Sondertilgung
Studentenkredit

T

Tilgung
Tilgungsaussetzung
Tilgungsfreijahre
Tilgungshypothek
Tilgungsplan
Tilgungsstreckung
Tilgungsverrechnung
Treuhandauszahlung

V

Valutierung
Variabler Zinssatz
Verdienstbescheinigung
Verkehrswert
Vermögensberater
Versicherungsdarlehen
Verzugszinsen
Vorausdarlehen

W

Wechselkredit
Wertgutachten

Z

Zinsanpassung
Zinsbindung
Zinsfestschreibung
Zinsgutschrift
Zinssatz
Zusatzsicherheiten

Ratenkredite - Begriffe:  Pfändung


Pfändung


Wenn ein Gläubiger gegen einen Schuldner einen vollstreckbaren Titel erwirbt, weil dieser seine Schulden nicht zahlt, so kann der Gläubiger das Gehalt oder Gegenstände des Gläubigers pfänden lassen.

Die Pfändungsgrenze bei einer Pfändung von Gehalt erlaubt dem Schuldner eine weitergehende Lebensführung während der Pfändung, allerdings wird diese wesentlich minimierter ausfallen. Die Pfändung ist eine Art der Zwangsvollstreckung.

Für eine Pfändung wird im Privatrecht vom Gläubiger ein Vollstreckungstitel vorausgesetzt, im öffentlichen Recht muss eine Vollstreckungsanordnung vorliegen. Bei einer Durchsuchung der Räume des Schuldners durch einen Gerichtsvollzieher beziehungsweise durch einen Vollziehungsbeamten, wird nach pfändbaren Gegenständen gesucht.

Dabei unterliegt der Beamte allerdings dem Pfändungsschutz, so dass existenzielle Gegenstände wie einfacher Hausrat, Arbeitsutensilien etc. nicht gepfändet werden dürfen. Der Beamte kann auch eine sogenannte Taschenpfändung durchführen, das heißt, dass er Bargeld vom Schuldner pfändet, wenn dieser welches bei sich führt.

Gegenstände die aus einer Pfändung kommen, werden öffentlich versteigert. Aus den Erlösen bei der Versteigerung wird die Schuld vom Schuldner an den Gläubiger bestritten. Sollte der Erlös die Schuld übersteigen, erhält der Schuldner die restliche Summe.