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Wenn ein Gläubiger gegen einen Schuldner einen vollstreckbaren Titel erwirbt, weil dieser seine Schulden nicht zahlt, so kann der Gläubiger das Gehalt oder Gegenstände des Gläubigers pfänden lassen.
Die Pfändungsgrenze bei einer Pfändung von Gehalt erlaubt dem Schuldner eine weitergehende Lebensführung während der Pfändung, allerdings wird diese wesentlich minimierter ausfallen. Die Pfändung ist eine Art der Zwangsvollstreckung.
Für eine Pfändung wird im Privatrecht vom Gläubiger ein Vollstreckungstitel vorausgesetzt, im öffentlichen Recht muss eine Vollstreckungsanordnung vorliegen. Bei einer Durchsuchung der Räume des Schuldners durch einen Gerichtsvollzieher beziehungsweise durch einen Vollziehungsbeamten, wird nach pfändbaren Gegenständen gesucht.
Dabei unterliegt der Beamte allerdings dem Pfändungsschutz, so dass existenzielle Gegenstände wie einfacher Hausrat, Arbeitsutensilien etc. nicht gepfändet werden dürfen. Der Beamte kann auch eine sogenannte Taschenpfändung durchführen, das heißt, dass er Bargeld vom Schuldner pfändet, wenn dieser welches bei sich führt.
Gegenstände die aus einer Pfändung kommen, werden öffentlich versteigert. Aus den Erlösen bei der Versteigerung wird die Schuld vom Schuldner an den Gläubiger bestritten. Sollte der Erlös die Schuld übersteigen, erhält der Schuldner die restliche Summe.