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ZinsanpassungEin Organkredit ist ein Kredit, der von einem Kreditinstitut an natürliche oder juristische Personen vergeben wird, die personell oder gesellschaftsrechtlich in Form von Beteiligungen mit dem Kreditinstitut verbunden sind, oder von einem Unternehmen an seine leitenden Angestellten.
Zum Beispiel kann ein Vorstandsmitglied eines Kreditinstituts auch Führungsperson bei einer anderen Firma sein. Wenn diese Firma nun einen Kredit bei dem Kreditinstitut aufnimmt, wird dieser Kredit Organkredit genannt. Genauso ist die Aufnahme von einem Organkredit auch möglich, wenn das Kreditinstitut Anteile am Kreditnehmer-Unternehmen hat. Generell ist ein Organkredit in Unternehmen für Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands, leitende Angestellte, inkl. deren Ehepartner und minderjährigen Kinder.
Bei Kreditinstituten kann ein Organkredit an Personen vergeben werden, die Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts haben. Unter anderem zählen hierzu Geschäftsführer, Prokuristen, Mitglieder des Aufsichtsrats, inkl. deren Ehepartner und minderjährige Kinder, sowie juristische Personen die mehr als 10 Prozent Anteile am Unternehmen besitzen.
Auch werden ein Kredit von Beamten und Angestellten eines Kreditinstituts, inkl. deren Ehepartner und minderjährige Kinder, Objektkredit genannt. Auch Kredite von Kommanditisten und Gesellschaftern, die keine Geschäftsführung ausüben, eines Unternehmens, an denen das Kreditinstitut mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist, werden Organkredit genannt.
Ein Organkredit kann nur mit einem einstimmigen Geschäftsführungsbeschluss genehmigt werden. Wenn die Kreditsumme von einem Organkredit höher ist als ein Monatsgehalt, muss der Aufsichtsrat zustimmen.