Begriffe A-Z

A

Ablösung
Abschreibung
Abzahlungsdarlehen
AfA
Amortisation
Annuität
Annuitätendarlehen
Anschaffungsdarlehen
Arbeitgeberdarlehen
Aufwendungsdarlehen
Avalkredit

Ã

Ãœberziehungskredit

B

Bagatellkredit
Ballonfinanzierung
Barkredit
Baufinanzierung
Bürgschaft
Beamtendarlehen
Blankokredit
Bonitätsprüfung

D

Darlehen
Darlehensantrag
Darlehensnennbetrag
Darlehensnominalbetrag
Disagio

E

Effektivzins
Eigenkapital
Endfälliger Kredit

F

Finanzierung
Fremdkapital

H

Hausfinanzierung
Hausfrauenkredit
Hypothekendarlehen

I

Immobilienfinanzierung

K

Kleinkredit
Kontokorrentkredit
Kreditnebenkosten
Kreditrechner
Kreditverlängerung
Kreditversicherung
Kreditwürdigkeit

L

Leasing
Leasinggeber
Leasingnehmer
Leasingraten
Lieferantenkredit
Lombardkredit

M

Mietbürgschaft
Mietkauf
Mitschuldner

N

Nettodarlehensbetrag
Nominalbetrag
Nominalzins
Notarielle Beurkundung

O

Objektkredit
Organkredit

P

Personalkredit
Pfandbrief
Pfändung
Privatdarlehen
Privatkredit

R

Ratenkredit
Rückzahlung
Realkredit
Rechtsfähigkeit
Referenzzinssatz
Refinanzierung
Rembourskredit
Renovierungskredit
Restschuld

S

Sachkredit
Schlussrate
Schlussratenfinanzierung
Schuldübernahme
Schuldinstrumente
Schuldzinsenabzug
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sofortkredit
Sondertilgung
Studentenkredit

T

Tilgung
Tilgungsaussetzung
Tilgungsfreijahre
Tilgungshypothek
Tilgungsplan
Tilgungsstreckung
Tilgungsverrechnung
Treuhandauszahlung

V

Valutierung
Variabler Zinssatz
Verdienstbescheinigung
Verkehrswert
Vermögensberater
Versicherungsdarlehen
Verzugszinsen
Vorausdarlehen

W

Wechselkredit
Wertgutachten

Z

Zinsanpassung
Zinsbindung
Zinsfestschreibung
Zinsgutschrift
Zinssatz
Zusatzsicherheiten

Ratenkredite - Begriffe:  Notarielle Beurkundung


Notarielle Beurkundung


Die notarielle Beurkundung ist eine Beglaubigung eines Schriftstückes, zum Beispiel eines Vertrags, durch einen Notar.

Beim Kauf von Eigentum wird beispielsweise eine notarielle Beurkundung gebraucht. Hierfür müssen Käufer und Verkäufer zum Notar gehen. Der Notar belehrt den/ die Käufer und den/ die Verkäufer über die zu verhandelnde Sache sowie die rechtlichen Konsequenzen. Er erstellt eine Urkunde und verliest sie anschließend vor den Parteien. Von den Parteien muss die Urkunde genehmigt und unterschrieben werden.

Die Unterschrift muss vor dem Notar erfolgen. Danach unterschreibt der Notar selbst auch die Urkundenrolle. Mit der Unterschrift der Urkunde erklären die Vertragsparteien ihren Vertragswillen.

Die Original Urkundenrolle verbleibt beim Notar, die Vertragsparteien erhalten entweder eine Ausfertigung der Urkunde, oder eine beglaubigte Abschrift. Eine notarielle Beurkundung ist zum Beispiel Pflicht bei Grundstückskaufverträgen, Schenkungsversprechen, Verfügung über Miterbenteile, Erbverzichtsverträge, Erbschaftskäufe und Abtreten von GmbH-Anteilen. Verträge, bei denen eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, sind ohne diese notarielle Beurkundung nicht rechtswirksam.

Aufgabe der notariellen Beurkundung ist unter anderem die Vertragsparteien vor nicht durchdachtem Handeln zu bewahren. Die notarielle Beurkundung wird durch das Beurkundungsgesetz geregelt.