informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
A
AblösungÃ
ÜberziehungskreditB
BagatellkreditD
DarlehenE
EffektivzinsF
FinanzierungH
HausfinanzierungI
ImmobilienfinanzierungK
KleinkreditL
LeasingM
MietbürgschaftN
NettodarlehensbetragO
ObjektkreditP
PersonalkreditR
RatenkreditS
SachkreditT
TilgungV
ValutierungW
WechselkreditZ
Zinsanpassung
Die notarielle Beurkundung ist eine Beglaubigung eines Schriftstückes, zum Beispiel eines Vertrags, durch einen Notar.
Beim Kauf von Eigentum wird beispielsweise eine notarielle Beurkundung gebraucht. Hierfür müssen Käufer und Verkäufer zum Notar gehen. Der Notar belehrt den/ die Käufer und den/ die Verkäufer über die zu verhandelnde Sache sowie die rechtlichen Konsequenzen. Er erstellt eine Urkunde und verliest sie anschließend vor den Parteien. Von den Parteien muss die Urkunde genehmigt und unterschrieben werden.
Die Unterschrift muss vor dem Notar erfolgen. Danach unterschreibt der Notar selbst auch die Urkundenrolle. Mit der Unterschrift der Urkunde erklären die Vertragsparteien ihren Vertragswillen.
Die Original Urkundenrolle verbleibt beim Notar, die Vertragsparteien erhalten entweder eine Ausfertigung der Urkunde, oder eine beglaubigte Abschrift. Eine notarielle Beurkundung ist zum Beispiel Pflicht bei Grundstückskaufverträgen, Schenkungsversprechen, Verfügung über Miterbenteile, Erbverzichtsverträge, Erbschaftskäufe und Abtreten von GmbH-Anteilen. Verträge, bei denen eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, sind ohne diese notarielle Beurkundung nicht rechtswirksam.
Aufgabe der notariellen Beurkundung ist unter anderem die Vertragsparteien vor nicht durchdachtem Handeln zu bewahren. Die notarielle Beurkundung wird durch das Beurkundungsgesetz geregelt.