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Zinsanpassung
Bei einer Kreditaufnahme spricht man beim Kreditnehmer von einem Schuldner, da er seinem Gläubiger nun etwas schuldet.
Wenn zusätzlich zu diesem Hauptschuldner eine weitere Person mit in den Kreditvertrag aufgenommen wird, so ist diese weitere Person der Mitschuldner. In vielen Fällen treten Familienmitglieder wie Ehepartner oder aber auch Lebensgefährten als Mitschuldner auf. Bei einer gemeinsamen Kreditaufnahme und Abschließen eines Kreditvertrags spricht das Kreditinstitut von Gesamtschuldnern. Ein Mitschuldner ist aber genau wie der Hauptschuldner gesamtschuldnerisch in der Haftung. Das heißt, wenn der Hauptschuldner zahlungsunfähig ist, er die Zahlungen weiter leisten muss.
Ein Mitschuldner kann sinnvoll sein, wenn der Hauptschuldner keine ausreichende Bonität aufweist, oder wenn die Kreditsumme sehr hoch sein soll.