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Zinsanpassung
Ein Mietkauf berechtigt den Mieter innerhalb einer festgesetzten Zeitspanne die gemietete Sache zu kaufen.
Dafür wurde vorher ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter geschlossen, der den Kaufpreis der gemieteten Sache festlegt. Die bereits gezahlten Mieten werden auf den Mietkauf angerechnet.
Bevor der Mieter die Erklärung zum Kauf abgibt (hierfür reicht die einseitige Erklärung von ihm), ist der Vertrag ein Mietvertrag. Nach seiner Kauferklärung handelt es sich um einen Kaufvertrag. Es gibt auch Arten von Mietkauf, in denen der Mieter kein Recht auf Option zum Kauf erhält, sondern wo direkt eine Kauferklärung zu einem bestimmten Datum abgegeben wird. Ein Mietkauf ist leichter zu finanzieren als ein Sofortkauf.
Doch sind die Mieten bei einem Mietkauf meist stark erhöht. Bei einem Mietkauf geht, im Gegensatz zum Leasing, die Mietsache direkt als wirtschaftliches Eigentum an den Mieter über.
Das gesetzliche Eigentum jedoch erst nach Leisten der letzten Ratenzahlung.