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Im Falle einer Mietbürgschaft haftet der Bürge für Forderungen aus dem Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, denen der Mieter nicht nachkommen kann.
Die Mietbürgschaft besteht auf unbegrenzte Zeit und endet erst, wenn das Mietverhältnis endet oder beendet wird. Der Bürge kann bei einer Mietbürgschaft eine Person sein, z. B. die Eltern, oder aber auch ein Kreditinstitut. Für eine Mietbürgschaft von einem Kreditinstitut zahlt der Kunde meistens eine jährliche Prämie.
Die Höhe der Prämie hängt von der Höhe der Mietkaution ab. Manchmal fordert das Kreditinstitut auch nur eine einmalige Gebührenzahlung.
Eine Mietbürgschaft kann bei einigen Vermietern anstatt der Zahlung von Mietkaution eingesetzt werden. Einige Vermieter verlangen auch eine Mietbürgschaft zusätzlich zur Mietkaution.