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Bei einem Leasing zahlt der Leasingnehmer an den Leasinggeber für die Nutzung des Leasinggegenstands Leasingraten.
Diese Leasingraten werden in den meisten Fällen monatlich gezahlt. Fast immer sind Leasingraten komplett bei der Steuer als Betriebsausgaben absetzbar, sofern der Leasingnehmer ein Unternehmen oder eine selbstständige Person ist. Privatpersonen können hingegen Leasingraten nicht steuerlich absetzen.
Die Höhe der Leasingraten wird zu Beginn des Leasings in einem Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer festgelegt. Auch wenn der Leasingnehmer den Leasinggegenstand nicht nutzt, sind die Leasingraten laut Vertrag zu entrichten.
In den Leasingraten sind unter anderem die Produktionskosten des Leasinggegenstands, die Finanzierungskosten, Beiträge für Versicherungen und ein Gewinn für den Leasinggeber enthalten.