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Beim Leasing kann ein Leasingnehmer einen Leasinggegenstand, zum Beispiel ein Auto, von einem Leasinggeber nutzen.
Das Leasing ist eine Miete. Somit ist der Leasingnehmer ein Mieter. Für das Leasing wird zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber ein Leasingvertrag abgeschlossen.
In dem Leasingvertrag werden unter anderem die Laufzeit des Leasings und die Kosten des Leasings festgelegt. Auch wie der Leasingnehmer den Leasinggegenstand zu behandeln hat, ist in dem Leasingvertrag festgelegt.
Der Leasinggegenstand bleibt während der gesamten Laufzeit Eigentum des Leasinggebers.
Ein Leasingnehmer kann die Zinsen und Kosten für den Leasinggegenstand als Betriebsausgaben absetzen. Somit macht ein Leasing für Personen die zum Beispiel selbstständig sind Sinn.
Für Privatpersonen ist oft eine andere Finanzierungsmöglichkeit sinnvoller, beispielsweise ein Bankkredit.