Begriffe A-Z

A

Ablösung
Abschreibung
Abzahlungsdarlehen
AfA
Amortisation
Annuität
Annuitätendarlehen
Anschaffungsdarlehen
Arbeitgeberdarlehen
Aufwendungsdarlehen
Avalkredit

Ã

Ãœberziehungskredit

B

Bagatellkredit
Ballonfinanzierung
Barkredit
Baufinanzierung
Bürgschaft
Beamtendarlehen
Blankokredit
Bonitätsprüfung

D

Darlehen
Darlehensantrag
Darlehensnennbetrag
Darlehensnominalbetrag
Disagio

E

Effektivzins
Eigenkapital
Endfälliger Kredit

F

Finanzierung
Fremdkapital

H

Hausfinanzierung
Hausfrauenkredit
Hypothekendarlehen

I

Immobilienfinanzierung

K

Kleinkredit
Kontokorrentkredit
Kreditnebenkosten
Kreditrechner
Kreditverlängerung
Kreditversicherung
Kreditwürdigkeit

L

Leasing
Leasinggeber
Leasingnehmer
Leasingraten
Lieferantenkredit
Lombardkredit

M

Mietbürgschaft
Mietkauf
Mitschuldner

N

Nettodarlehensbetrag
Nominalbetrag
Nominalzins
Notarielle Beurkundung

O

Objektkredit
Organkredit

P

Personalkredit
Pfandbrief
Pfändung
Privatdarlehen
Privatkredit

R

Ratenkredit
Rückzahlung
Realkredit
Rechtsfähigkeit
Referenzzinssatz
Refinanzierung
Rembourskredit
Renovierungskredit
Restschuld

S

Sachkredit
Schlussrate
Schlussratenfinanzierung
Schuldübernahme
Schuldinstrumente
Schuldzinsenabzug
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sofortkredit
Sondertilgung
Studentenkredit

T

Tilgung
Tilgungsaussetzung
Tilgungsfreijahre
Tilgungshypothek
Tilgungsplan
Tilgungsstreckung
Tilgungsverrechnung
Treuhandauszahlung

V

Valutierung
Variabler Zinssatz
Verdienstbescheinigung
Verkehrswert
Vermögensberater
Versicherungsdarlehen
Verzugszinsen
Vorausdarlehen

W

Wechselkredit
Wertgutachten

Z

Zinsanpassung
Zinsbindung
Zinsfestschreibung
Zinsgutschrift
Zinssatz
Zusatzsicherheiten

Ratenkredite - Begriffe:  Leasinggeber


Leasinggeber


Leasing bedeutet Investitionsgüter, wie zum Beispiel Autos, gegen ein Entgelt zu nutzen.

Leasinggeber sind Leasinggesellschaften, die diese Nutzung anbieten.
Dafür zahlt der Leasingnehmer an den Leasinggeber eine vorher vereinbarte Summe, meistens eine monatliche Rate.

Leasing wird in verschiedene Arten unterteilt. Dabei ist wichtig, ob der Leasinggeber auch Hersteller des Leasinggegenstands oder nicht. Wenn der Leasinggeber gleichzeitig auch das Leasinggut herstellt, dann handelt es sich um ein direktes Leasing. Dies ist aber eher sehr selten der Fall, denn Produktion und Vertrieb werden in größeren Unternehmen meist durch Tochtergesellschaften getrennt.

Wenn der Leasinggeber nicht der Hersteller des Leasinggegenstands ist, also eine selbstständige Leasinggesellschaft besteht, dann nennt man die Form von Leasing indirektes Leasing. Der Leasingnehmer zahlt hierbei an den Leasinggeber eine Leasingrate, die Kosten für die Finanzierung enthält. Somit wird der Leasinggegenstand durch den Leasinggeber vorfinanziert, der sich dies durch Entgelte bezahlen lässt.

Der Leasinggeber ist hierbei einem Kreditinstitut ähnlich. Wenn der Leasinggegenstand rechtliches und wirtschaftliches Eigentum des Leasinggebers ist, dann muss er den Leasinggegenstand in seine Bilanz aufnehmen und auch versteuern.