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Leasing ist eine Art der Finanzierung. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer einen Leasinggegenstand zur Nutzung. Hierfür zahlt der Leasingnehmer ein Leasingentgelt.
Das Leasing wird in einem Leasingvertrag geregelt. Beim Leasing wird zwischen direktem und indirektem Leasing unterschieden. Beim direkten Leasing ist der Leasinggeber gleichzeitig Hersteller des Leasinggegenstands, beim indirekten Leasing ist der Leasinggeber ein Finanzinstitut.
In der Leasingrate, die der Leasingnehmer für das Leasing zahlt, sind die Kosten für die Produktion, die Kosten für die Finanzierung, Versicherungen und ein Gewinn für den Leasinggeber enthalten.
Leasing ist der Miete ähnlich und hat den Vorteil für den Leasingnehmer, dass er nicht auf einmal die komplette Kaufsumme aufbringen muss. Er hat meistens die Möglichkeit den Leasinggegenstand nach Ablauf der Leasinglaufzeit gegen eine Ablösesumme zu erwerben, oder aber auch vom Leasing zurückzutreten und den Leasinggegenstand an den Leasinggeber zurückzugeben. Leasingverträge haben meist längere Laufzeiten.