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Kreditwürdigkeit bedeutet die Zahlungsfähigkeit und die Kreditfähigkeit eines Kreditnehmers. Die Kreditwürdigkeit wird oft auch als Bonität bezeichnet.
Ein Kreditinstitut überprüft die Kreditwürdigkeit bei einem potenziellen Kreditnehmer, um die Möglichkeit eines Kreditausfalls möglichst gering zu halten. Ein Kreditinstitut kann einen Kredit nur vergeben, wenn die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers ausreichend hoch ist. Auch andere Geschäftsabschlüsse zwischen einem Kunden und einem Kreditinstitut, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Girokontos, werden von der Kreditwürdigkeit des Kunden abhängig gemacht.
Die Kreditwürdigkeit eines Kunden ermittelt das Kreditinstitut mit Hilfe eines Kreditscorings. Das Kreditscoring ist eine Software. Der Kunde wird mit seinen Daten in das Programm eingetragen, welches dann anhand der verschiedenen Punkte wie persönlichen Daten, Einkommen etc. und natürlich dem SCHUFA-Wert eine Punktzahl errechnet. Aber auch persönliche Eigenschaften wie Zuverlässigkeit und Ruf, die dem Kreditinstitut eventuell in den Jahren der Zusammenarbeit bekannt wurden, gehen in das Kreditscoring mit ein. Wenn die nun ermittelte Punktzahl ausreichend hoch ist, wird der Kunde vom Kreditinstitut als Kreditwürdig eingestuft.
Die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers wird rechtlich vorausgesetzt, um mit ihm einen Kreditvertrag abschließen zu dürfen.