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Der Begriff Disagio kommt aus dem Finanzwesen und wird oftmals neben dem Aktiengeschäft im Bereich der Kredit -Vergabe benutzt. Das Disagio ist der Darlehen-Anteil, der von der Kreditsumme abgerechnet wird und somit den Auszahlungsbetrag verringert.
Bei einem Disagio von 10 Prozent bekommt der Kreditnehmer lediglich 90 Prozent des Darlehensbetrages ausbezahlt. Das Disagio stellt im Voraus gezahlte Gebühren und Zinsen dar. Auf diese Weise nimmt die monatliche Belastung ab.
Das Disagio kann dem Kreditnehmer sogar unter bestimmten Bedingungen Steuervorteile einbringen. Kunden, die den Kredit zur Immobilienfinanzierung verwenden und diese Immobilie vermieten oder verpachten, können das Disagio unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten absetzen. Hierbei muss allerdings die Zinsbindungsfrist beachtet werden. Der Immobilienkredit darf nicht vor Ablauf dieser Frist zurückbezahlt sein, ansonsten ergeben sich steuerliche Nachteile.