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Es gibt viele Gründe für die vorzeitige Kündigung eines Ratenkredits: Plötzlich ist man in der Lage, das geliehene Geld auf einen Schlag zurück zu zahlen. Oder ein anderes Kreditinstitut bietet einen Ratenkredit zu weitaus besseren Konditionen an. Dann muss der laufende Kredit gekündigt und eine eventuelle Umschuldung zu einem anderen Kreditinstitut beantragt werden.
Ein Ratenkredit kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden, jedoch muss die vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Außerdem ist eine Kündigung in der Regel erst ab einem halben Jahr nach Vertragsabschluss möglich. Natürlich muss bis zum Ende der Kündigungsfrist der gesamte noch offene Betrag vom Kunden zurückgezahlt werden. Die bei Vertragsabschluss vom Kreditinstitut berechnete Bearbeitungsgebühr, die normalerweise 2% – 3% des Kreditbetrages beträgt, wird dem Kunden nicht zurück erstattet und es können Kündigungsgebühren anfallen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die bei vielen anderen Krediten üblich ist und das Kreditinstitut für entgangene Zinsbeträge entschädigen soll, kommt beim Ratenkredit jedoch nur äußerst selten vor.
Die Kündigung eines Ratenkredits sollte gut durchdacht werden, besonders wenn eine Umschuldung zu einem neuen Kreditinstitut geplant ist. Nur wenn der effektive Jahreszins des neuen Ratenkredits deutlich unter dem des Alten liegt, wird unterm Strich Geld gespart.
Am vorteilhaftesten ist es natürlich, wenn schon kurz nach Vertragsabschluss festgestellt wird, dass gekündigt werden soll. Denn dann profitiert man vom 14-tägigen Widerrufsrecht und spart die Bearbeitungsgebühren.